{"id":924,"date":"2024-04-01T12:20:37","date_gmt":"2024-04-01T10:20:37","guid":{"rendered":"https:\/\/sebastian-klammer.de\/de\/?page_id=924"},"modified":"2024-04-09T10:16:03","modified_gmt":"2024-04-09T08:16:03","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sebastian-klammer.de\/kontaktanfragen\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"
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1. Allgemeines & Geltungsbereich<\/h3>\n
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  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Auftr\u00e4ge, die Sie (im Folgenden „Auftraggeber“) an Sebastian Klammer Grafikdesign (im Folgenden „Auftragnehmer“) vergeben, sowie f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausschliesslich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgef\u00fchrten AGB abweichende Bedingungen enthalten.<\/li>\n
  2. Auch gelten die hier aufgef\u00fchrten AGB, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgef\u00fchrten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/li>\n
  3. Diese AGB gelten sp\u00e4testens mit Beginn der Entgegennahme der vereinbarten Dienstleistung als angenommen.<\/li>\n
  4. Diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen gehen schriftliche Individualvereinbarungen vor.<\/li>\n
  5. Abweichungen von den hier aufgef\u00fchrten Bedingungen sind nur dann g\u00fcltig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmt.<\/li>\n<\/ol>\n

    2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/h3>\n
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    1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die \u00dcberpr\u00fcfung der wettbewerbsrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Arbeiten des Auftragnehmers. Er beinhaltet auch nicht die Pr\u00fcfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsf\u00e4higkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist f\u00fcr Recherchen selbst verantwortlich.<\/li>\n
    2. Alle Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sogenannte Sch\u00f6pfungsh\u00f6he, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der \u00a7\u00a7 31 ff. UrhG; dar\u00fcber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Anspr\u00fcche aus \u00a7\u00a7 97 ff. UrhG zu.<\/li>\n
    3. Die Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen d\u00fcrfen ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion ver\u00e4ndert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzul\u00e4ssig. Ein Versto\u00df gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen (neueste Fassung) \u00fcblichen Verg\u00fctung neben der ohnehin zu zahlenden Verg\u00fctung zu verlangen.<\/li>\n
    4. Der Auftragnehmer r\u00e4umt dem Auftraggeber die f\u00fcr den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht einger\u00e4umt. Eine \u00dcbertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.<\/li>\n
    5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Verg\u00fctung auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/li>\n
    6. Der Auftragnehmer ist auf den Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccken als Urheber zu nennen. Ein Versto\u00df gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen (neueste Fassung) \u00fcblichen Verg\u00fctung neben dieser zu verlangen.<\/li>\n
    7. Vorschl\u00e4ge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die H\u00f6he der Verg\u00fctung. Sie begr\u00fcnden kein Miturheberrecht.<\/li>\n
    8. Die Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen d\u00fcrfen nur f\u00fcr den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r\u00e4umlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung \u00fcber den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, r\u00e4umlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen (neueste Fassung) \u00fcblichen Verg\u00fctung f\u00fcr diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Verg\u00fctung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n

      3. Verg\u00fctung<\/h3>\n
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      1. Entw\u00fcrfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Verg\u00fctung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages f\u00fcr Design Leistungen der Allianz Deutscher Designer (AGD), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verg\u00fctungen sind Nettobetr\u00e4ge, die zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.<\/li>\n
      2. Werden keine Nutzungsrechte einger\u00e4umt und nur Entw\u00fcrfe und\/oder Reinzeichnungen geliefert, entf\u00e4llt die Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung.<\/li>\n
      3. Die Anfertigung von Entw\u00fcrfen und s\u00e4mtliche sonstigen T\u00e4tigkeiten, die der Auftragnehmer f\u00fcr den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.<\/li>\n<\/ol>\n

        4. F\u00e4lligkeit der Verg\u00fctung, Abnahme, Verzug<\/h3>\n
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        1. Die Verg\u00fctung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilverg\u00fctung jeweils bei einer solchen Teilabnahme f\u00e4llig. Erstreckt sich ein Auftrag \u00fcber l\u00e4ngere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1\/3 der Gesamtverg\u00fctung bei Auftragserteilung, 1\/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1\/3 nach Ablieferung.<\/li>\n
        2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-k\u00fcnstlerischen Gr\u00fcnden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.<\/li>\n
        3. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<\/li>\n
        4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages die betreffenden Design-Leistungen zur\u00fcckzuziehen.<\/li>\n
        5. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Verg\u00fctungen haben ein Zahlungsziel von 10 Tagen, sofern keine hiervon abweichenden gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. Nach Ablauf des Zahlungsziels sind in Rechnung gestellte Verg\u00fctungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n
        6. Wurde dem Auftraggeber eine Teilverg\u00fctung f\u00fcr ein Designprojekt in Rechnung gestellt, das noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschlossen ist\u00a0und ger\u00e4t der Auftraggeber mit der Zahlung dieser Teilverg\u00fctung in Verzug, werden s\u00e4mtliche weitere Arbeiten am Projekt eingestellt, bis der ausstehende Betrag in G\u00e4nze beglichen ist.<\/li>\n
        7. Ger\u00e4t der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug und erstreckt sich der Zeitraum des Zahlungsverzuges \u00fcber mehr als 3 Monate, so beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Recht vor, mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zur\u00fcckzutreten, s\u00e4mtliche bereits erstellte Werke zur\u00fcckzuhalten oder zu vernichten sowie alle weiteren Arbeiten einzustellen. Im Rahmen des Auftrages bereits erbrachte Dienstleistungen m\u00fcssen vom Auftraggeber verg\u00fctet werden. Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.<\/li>\n
        8. Sollten vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen und Werke ohne vollst\u00e4ndige Bezahlung der Verg\u00fctung in \u00f6ffentlichen Medien zum Einsatz kommen, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Recht vor, ohne Vorank\u00fcndigung Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n

          5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten<\/h3>\n
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          1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder \u00c4nderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Druck\u00fcberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.<\/li>\n
          2. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserf\u00fcllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.<\/li>\n
          3. Soweit im Einzelfall Vertr\u00e4ge \u00fcber Fremdleistungen im Namen und f\u00fcr Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverh\u00e4ltnis von s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.<\/li>\n
          4. Auslagen f\u00fcr technische Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr spezielle Materialien, f\u00fcr die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.<\/li>\n
          5. Reisekosten und Spesen f\u00fcr Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.<\/li>\n
          6. S\u00e4mtliche Beratungen – pers\u00f6nlich, telefonisch, per E-Mail oder auf sonstige Weise erbracht – sind kostenpflichtige Leistungen, die nach dem AGD-Verg\u00fctungstarifvertrag bzw. in H\u00f6he des jeweils vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt werden.<\/li>\n<\/ol>\n

            6. Eigentum an Entw\u00fcrfen und Daten<\/h3>\n
              \n
            1. An Entw\u00fcrfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte einger\u00e4umt, nicht jedoch das Eigentum \u00fcbertragen.<\/li>\n
            2. Die Originale sind dem Auftragnehmer nach angemessener Frist unbesch\u00e4digt zur\u00fcckzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Besch\u00e4digung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n
            3. Auch die in Erf\u00fcllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. W\u00fcnscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu verg\u00fcten.<\/li>\n
            4. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verf\u00fcgung gestellt, d\u00fcrfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers ge\u00e4ndert werden.<\/li>\n
            5. Die Versendung s\u00e4mtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenst\u00e4nde erfolgt auf Gefahr und f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers.<\/li>\n<\/ol>\n

              7. Korrektur, Produktions\u00fcberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung<\/h3>\n
                \n
              1. Vor Ausf\u00fchrung der Vervielf\u00e4ltigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.<\/li>\n
              2. Die Produktions\u00fcberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei \u00dcbernahme der Produktions\u00fcberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.<\/li>\n
              3. Von allen vervielf\u00e4ltigten Arbeiten \u00fcberl\u00e4sst der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster und s\u00e4mtliche in Erf\u00fcllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in s\u00e4mtlichen Medien zu verwenden und im \u00fcbrigen auf das T\u00e4tigwerden f\u00fcr den Auftraggeber hinzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n

                8. Haftung<\/h3>\n
                  \n
                1. Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den z.B. an ihm \u00fcberlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, es sei denn f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit; f\u00fcr solche Sch\u00e4den haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit. Im \u00fcbrigen haftet er f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).<\/li>\n
                2. F\u00fcr Auftr\u00e4ge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Auftragnehmer trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Der Auftragnehmer tritt in diesen F\u00e4llen lediglich als Vermittler auf.<\/li>\n
                3. Mit der Freigabe von Entw\u00fcrfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber \u00fcbernimmt dieser die Verantwortung f\u00fcr die technische und funktionsm\u00e4\u00dfige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.<\/li>\n
                4. F\u00fcr solcherma\u00dfen vom Auftraggeber freigegebenen Entw\u00fcrfe oder Reinzeichnungen entf\u00e4llt jede Haftung des Auftragnehmers.<\/li>\n
                5. Beanstandungen offensichtlicher M\u00e4ngel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der R\u00fcge.<\/li>\n<\/ol>\n

                  9. Gestaltungsfreiheit, Durchf\u00fchrung des Auftrages und Vorlagen<\/h3>\n
                    \n
                  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der k\u00fcnstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Produktion \u00c4nderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.<\/li>\n
                  2. Die vom Auftragnehmer genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/li>\n
                  3. Verz\u00f6gert sich die Durchf\u00fchrung des Auftrags aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit kann er auch Schadenersatzanspr\u00fcche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/li>\n
                  4. Leistungsverz\u00f6gerungen seitens des Auftragnehmers aufgrund von h\u00f6herer Gewalt und\/oder von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n
                  5. Ein Verzug tritt erst dann ein, wenn der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Falls ein Verzug eintritt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5% f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch maximal bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche jedweder Art, sind dar\u00fcber hinaus ausgeschlossen.<\/li>\n
                  6. Sollten auf Wunsch des Auftraggebers reservierte Arbeitstage weniger als 5 Tage vor deren Beginn durch den Auftraggeber storniert oder verschoben werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallgeb\u00fchr in H\u00f6he von 50% der Dienstleistungssumme zu verlangen. Bei einer Stornierung weniger als 2 Tage vor Beginn der Reservierung betr\u00e4gt die Ausfallgeb\u00fchr 100% der Dienstleistungssumme. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Ausfall zu einem wesentlich geringeren Schaden gef\u00fchrt hat als diese Pauschale.<\/li>\n
                  7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer \u00fcbergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzanspr\u00fcchen Dritter frei.<\/li>\n<\/ol>\n

                    10. Vertragsaufl\u00f6sung<\/h3>\n
                      \n
                    1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig k\u00fcndigen, erh\u00e4lt der Auftragnehmer die vereinbarte Verg\u00fctung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgef\u00fchrte oder b\u00f6swillig unterlassene Ersatzauftr\u00e4ge anrechnen lassen (\u00a7 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der K\u00fcndigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei K\u00fcndigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Verg\u00fctung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag f\u00fcr Design-Leistungen (neueste Fassung) \u00fcblichen Verg\u00fctung. Dar\u00fcber hinaus sind nat\u00fcrlich abweichende individuelle Vereinbarungen m\u00f6glich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tats\u00e4chlich geringerer Leistungen oder h\u00f6herer Aufwendungen vorbehalten.<\/li>\n<\/ol>\n

                      11. Schlussbestimmungen<\/h3>\n
                        \n
                      1. Erf\u00fcllungsort von Lieferung und Leistung ist Berlin.<\/li>\n
                      2. Es wird ausschlie\u00dflich Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit die \u00a7\u00a7 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.<\/li>\n
                      3. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li>\n
                      4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unrichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu erg\u00e4nzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck m\u00f6glichst genau erreicht wird; die \u00fcbrigen Bestimmungen bleiben davon unber\u00fchrt. Sinngem\u00e4\u00df gilt dies auch f\u00fcr erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige L\u00fccken.<\/li>\n<\/ol>\n

                        Stand: 06.07.2017 | https:\/\/sebastian-klammer.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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